Kulturvùriin hmm... - Stadutte

Kapitel I. - Name und Sitz

Art. 1
Unter der Bezeichnung "Kulturverein hmm. . ." besteht obengenannter Verein nach den Bestimmungen der Art. 60 -79 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

Art. 2
Der Sitz des Vereins befindet sich in Schmitten (FR).



Kapitel II. - Zweck des Vereins

Art. 3
Der Verein hat zum Zweck seinen Mitgliedern und der interessierten Öffentlichkeit kulturelle und gesellige Anlässe zu organisieren.

Art. 4
Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.



Kapitel III. - Organisation

Art. 5
Die Organe des Vereins sind:
a) die Generalversammlung
b) der Vorstand
c) die Kontrollstelle



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Wer die ganzen Statuten lesen möchte, kann diese unter folgender Adresse anfordern: kulturverein (at) hmm.ch